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HILFE BEI KÜRZUNG DER PRIVATEN KRANKENKASSENLEISTUNG

Leider kommt es in der Praxis der privaten Krankenversicherer gelegentlich zu Kürzungen bei der Kostenübernahme von Physiotherapieleistungen.  

Für Heilmittel, Heilpraktiker und Physiotherapeuten besteht im Unterschied zu Ärzten keine gesetzliche Gebührenordnung. Die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) oder andere ärztliche Gebührenordnungen schreiben eine Grenze der Höchstsätze vor. Die private Krankenversicherung muss jedoch Kosten für physiotherapeutische Behandlungen und Heilpraktikerbehandlungen vollständig tragen und es besteht keine Begrenzung nach Beihilfesatz, ortsüblichem Satz oder GOÄ.

Lesetipp zum Thema:

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Musterbrief wegen gekürzter Krankenkassenleistungen

Im folgenden PDF finden Sie einen Mustertext, den Sie für die Korrespondenz mit Ihrer privaten Krankenkasse angepasst an Ihre Situation verwenden können. 

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