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Wie und wo beantrage ich Reha Sport

Reha Sport wird vom Arzt verordnet und muss anschließend von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Je nach Schwere der Beeinträchtigung variiert der Leistungsumfang. Im Regelfall werden 50 Übungseinheiten von mindestens 45 Minuten Dauer in höchstens 18 Monaten verordnet. Weil Reha Sport in erster Linie „Hilfe zur Selbsthilfe“ bieten soll, ist die Maßnahme nicht als Dauerleistung angelegt, sondern soll den Patienten langfristig zu selbstständigem und eigenverantwortlichem Bewegungstraining anleiten. Liegen bestimmte medizinische Gründe vor, kann der Reha Sport aber auch über einen längeren Zeitraum verordnet werden.


Finanziert wird die Maßnahme von der Krankenkasse und Rentenversicherung – zeitlich begrenzt als Pflicht-Leistung. Dazu muss ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Kasse eingereicht werden.